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Besucherinformationen

Allgemeine Besuchszeiten

Die allgemeinen Besuchszeiten in der Justizvollzugsanstalt Bremen
sind von Montag bis Samstag festgelegt.

An gesetzlichen Feiertagen findet kein Besuch statt!

Die monatliche Besuchszeit für erwachsene Insassen in der Straf- und Untersuchungshaft beträgt
2 Stunden (2x 60 Minuten).

Ausnahme: Beschränkungen durch Staatsanwaltschaft oder Gericht

Die monatliche Besuchszeit für jugendliche Insassen in der Straf- und Untersuchungshaft beträgt
4 Stunden (4x 60 Minuten).

Ausnahme: Beschränkungen durch Staatsanwaltschaft oder Gericht

Ausführliche Informationen zu Besuchsregelungen sowie Besuchszeiten finden Sie unter der passenden Rubrik:

Gelder für Insassen können nur per Überweisung eingezahlt werden.
Die Bankverbindung lautet:

Kontoinhaber: JVA Bremen
IBAN: DE15290501010080539547
BIC: SBREDE22XXX (Sparkasse Bremen)

Im Verwendungszweck unbedingt Namen und Geburtsdatum des Insassen angeben.
Soll das Geld zweckgebunden sein, ist dies hier ebenfalls einzutragen.

Mandantenbesuch durch Rechtsanwälte, Vollzugshelfer, Gutachter

Für Untersuchungsgefangene mit Beschränkung vom Gericht

Erwachsenenvollzug: Untersuchungshaft

Erwachsenenvollzug: Strafhaft

Weibliche Straf- und Untersuchungsgefangene

Insassen der Sozialtherapie

Jugendvollzug: Strafhaft

Jugendvollzug: Untersuchungshaft

Die Insassen beantragen ihre jeweiligen Besuche selbst!

- Ausnahme: Beschränkungen durch Staatsanwaltschaft oder Gericht -

Eine telefonische Besuchsvereinbarung, Terminverschiebungen oder Änderung in der Anmeldung sind durch die Besucher nicht möglich.

Um Verzögerungen zu vermeiden, ist es notwendig, dass die Besucher und Besucherinnen ca. 15 Minuten vor Besuchsbeginn an der Pforte vorstellig wird.
Eine selbst verschuldete Verspätung führt zu einer Verkürzung der Besuchszeit.
Letzter Einlass jeweils 15 Minuten nach eigentlichem Besuchsbeginn.

Zu einem Besuchstermin werden maximal drei Personen zugelassen, wobei Kinder in der Anzahl einbezogen werden.

Alle Besucher und Besucherinnen der Justizvollzugsanstalt Bremen müssen sich durch Vorlage eines gültigen Ausweises – keine Kopie – an der Pforte ausweisen.

Gültige Ausweise sind insbesondere:

  • Personalausweis
  • Reisepass
  • Identifikationsausweise der EU – Mitgliedstaaten
  • Ausweisersatz

Kinder sollten im Ausweisdokument der Eltern eingetragen sein oder über einen eigenen Kinderausweis verfügen.
Ab dem 10. Lebensjahr muss der Kinderausweis mit einem Lichtbild versehen sein.

Kinder und Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren, die Insassen allein besuchen wollen, benötigen eine Genehmigung der Erziehungsberechtigten.

Kinder unter 14 Jahren werden nur in Begleitung eines Erwachsenen zugelassen.

Sofern sich Besucher und Besucherinnen (auch Jugendliche) nicht ausweisen können, wird kein Besuch durchgeführt.
Personen, die durch den Insassen für den Besuchstermin nicht angemeldet wurden, werden zum jeweiligen Termin nicht zugelassen.

Dies gilt auch für jugendliche Besucher und Kinder.

Mitnahme von Gegenständen

Aus Sicherheitsgründen werden alle Besucher vor Besuchsbeginn durchsucht.
Es dürfen keine Gegenstände in den Besucherraum mitgeführt werden. Eingebrachte Gegenstände können vor Besuchsbeginn in Schließfächer deponiert werden.
Kinderwagen sind im Besuchsbereich nicht zugelassen.
Sofern Sie trotz Verbot Gegenstände in den Besucherraum einzubringen versuchen, kann gegen Sie ein Besuchsverbot ausgesprochen werden.
Ausgenommen ist Bargeld (8€ in Münzen) für den Sofortverzehr.

Durchsuchung

Die Kontrolle der Besucher erfolgt mittels Metalldetektorrahmens, Handsonde und ggf. Abtasten.
Wird die Kontrolle verweigert, wird gegen Sie ein befristetes Besuchsverbot für einen Tag ausgesprochen.

Übergabeverbot

Nicht genehmigte Gegenstände oder unzulässige Benachrichtigungen dürfen nicht an den besuchten Inhaftierten übergeben werden.
Bei einem unzulässigen Versuch wird der Besuch sofort beendet, ein Ordnungswidrigkeitsverfahren wird eingeleitet.

Besuche werden untersagt oder beendet, wenn die Sicherheit und Ordnung der Anstalt gefährdet ist
und bei Besuchern, die nicht Angehörige des Inhaftierten sind und zu befürchten ist, dass sie einen schädlichen Einfluss auf den Inhaftierten haben oder seine Eingliederung gefährden.
Darüber hinaus kann im Einzelfall auch für bestimmte Dauer die akustische Überwachung oder ein Trennscheibenbesuch angeordnet werden.
Der Konsum von Alkohol oder Drogen führt zum sofortigen Abbruch des Besuches.

Verhalten im Besucherraum

  • Im Interesse aller Besucher und Insassen wird erwartet, dass sich so verhalten wird, dass andere Personen nicht gestört oder belästigt werden.
  • Für den gesamten Bereich der JVA Bremen gilt ein grundsätzliches Rauchverbot.
  • Den Anordnungen der Besuchsbeamten ist nachzukommen.

Toilettennutzung

Bedingt durch die baulichen und organisatorischen Maßnahmen im neuen Zentralgebäude sind Toilettengänge für externe Besucher nur noch vor dem Besuchstermin möglich.

Bei Untersuchungsgefangenen, die einer Besuchsbeschränkung unterliegen, müssen die externen Besucher und Besucherinnen sich vorab eine Besuchsgenehmigung (Besuchserlaubnis) bei dem zuständigen Gericht beantragen.

Die monatliche Besuchszeit beträgt 2 Stunden (4x 30 Minuten) und wird gemäß Auflage des Gerichtes im Beisein des Besuchsbeamten akustisch überwacht.

NUR bei diesen Besuchen ist eine telefonische Terminvereinbarung mit der Besuchsabteilung der JVA Bremen möglich (auch Terminverschiebungen oder Änderung in der Anmeldung).

Ohne gültige Besuchserlaubnis in Verbindung mit einem Lichtbildausweis, werden die Besucher nicht zugelassen.

Akustische Besuchsüberwachungen, die den Einsatz eines Dolmetschers erfordern, erfolgt auf Anweisung des Gerichtes. Zur Aufgabenwahrung erhalten die Dolmetscher eine Besuchserlaubnis vom Gericht. Ist der Dolmetscher nicht im Besitz einer Besuchserlaubnis, ist der Zutritt zur JVA zu verwehren.

Um Verzögerungen zu vermeiden, ist es notwendig, dass die Besucher und Besucherinnen ca. 15 Minuten vor Besuchsbeginn an der Pforte vorstellig werden.
Eine selbst verschuldete Verspätung führt zu einer Verkürzung der Besuchszeit.

Letzter Einlass jeweils 15 Minuten nach eigentlichem Besuchsbeginn.

Die Justizvollzugsanstalt Bremen ermöglicht es Insassen, die bestimmte Kriterien erfüllen, einen Langzeitbesuch mit den Angehörigen zu gewähren. Diese Möglichkeit besteht, bei positiver Prüfung durch die Anstaltsleitung, alle 2 Monate einen Langzeitbesuch von 5 Stunden durchzuführen.