Der gesetzliche Auftrag der Justizvollzugsanstalt Bremen ist, den Gefangenen zu befähigen, künftig in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu führen. Auch ist die Gesellschaft vor weiteren Straftaten zu schützen. Zuständig ist die Vollzugsanstalt für alle Gefangenen des Bundeslandes Bremen.
Insgesamt verfügt die Anstalt über zwei Standorte, Am Fuchsberg 3 befinden sich die größten Gebäudeanteile. Hier sind der geschlossene Erwachsenvollzug, die Untersuchungshaft männlich und der Jugendvollzug untergebracht. Die ältesten Häuser wurden 1874 errichtet und zurzeit werden dort umfangreiche Sanierungsarbeiten durchgeführt, die erst in einigen Jahren vollständig abgeschlossen sind.
Am Fuchsberg 5 befinden sich der Offene und der Frauenvollzug mit insgesamt 100 Haftplätzen. Diese Abteilungen wurden 1978 errichtet.
In Bremerhaven existiert eine weitere Vollzugsabteilung in der Nordstraße 12 im Stadtteil Lehe. Das Gebäude wurde 1916 erbaut und ist in den vergangenen Jahren umfangreich saniert worden. Damit entsprechen die 101 Haftplätze nunmehr den Vorgaben, die an einen modernen Strafvollzug zu stellen sind.
Einerseits werden dem Gefangenen in der JVA Bremen die Einschränkungen auferlegt, die im Rahmen der Sicherheit und Ordnung für ein geordnetes Zusammenleben notwendig sind. Andererseits arbeiten die Bediensteten mit den Gefangenen inhaltlich zusammen, um denen ein zukünftiges Leben ohne Straftaten zu ermöglichen. Dazu gehören auch inhaltlich sinnvolle Maßnahmen der Weiterbildung und persönlichen Kompetenz, etwa im Bereich der schulischen und beruflichen Qualifikation.
Dieser Prozess ist eine ständige Herausforderung und betrifft die gesamte Institution. Dabei ist eine Differenzierung notwendig, um speziellen Problematiken von Insassen begegnen zu können.